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Übermittlung der Zerlegungsgrundlagen an die Finanzverwaltung (Elster)

Ab dem Erhebungszeitraum 2011 haben Unternehmen die Pflicht zur elektronischen Abgabe der Erklärungen zur Gewerbesteuer und Gewerbesteuerzerlegung (Gewst 1D) ab dem Erhebungszeitraum 2011 (§ 14a GewStG).

Die Daten für elektronische Abgabe der Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags werden von taxino/G aufbereitet und im ELSTER/ERiC Verfahren versendet.

taxino/G unterstützt den Regelfall § 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG und Zerlegungen, die vom Regelfall abweichen:

  • § 29 Abs. 1 Nr. 2 GewStG
  • § 30 GewStG
  • § 33 Abs. 1 GewStG
  • § 33 Abs. 2 GewStG

Es werden bis zu 5 Arten von Zerlegungsmaßstäben und Gewichtungen verarbeitet

1.
2.
3.
4.
5.

 

Die Zerlegungsmaßstäbe werden für alle Gemeinden übermittelt, in denen im Kalenderjahr Betriebsstätten unterhalten wurden, zuerst für die Gemeinde der Geschäftsleitung und danach alle übrigen Gemeinden.

In den Fällen des § 29 Abs. 1 Nr. 2 GewStG wird unter der  Kz 70 die auf die jeweilige Gemeinde entfallenden Arbeitslöhne und unter der  Kz 71 der Gemeindeanteil am maßgeblichen Sachanlagevermögen
übermittelt.

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