Gewerbesteuer Bescheiderfassung
In dem Bereich "Abrechnung Bescheiderfassung" sind eingegangene Gewerbesteuer und Zinsbescheide zu prüfen und zu erfassen.
Die festgesetzten Vorauszahlungen sind hier als Dauerbuchungen zu erfassen und zu verwalten.
Weiterhin wird hier ein Bescheideingangsbuch zur Protokollierung der eingegangenen Bescheide angeboten.
Eine direkte Verzweigung in die Stammdaten und die Einsicht in die Kontoauszüge ist möglich.
Für die Erfassung von Bescheiden ist zunächst der Gemeindename einzugeben.
Durch die Eingabe des Bescheiddatums wird automatisch die zur Verfügung stehende Verarbeitungsart sowie die Fristenberechnung zur Zahlung der Gewerbesteuer und die Berechnung der Vollverzinsung aktiviert.
Es stehen Ihnen folgende Verarbeitungsarten zur Verfügung:
· Anpassung
· Veranlagung
Anpassungen werden angeboten, wenn
Zunächst wir eine fortlaufend vergebene Belegnummer vergeben.
Im oberen Bereich der Bildschirmansicht werden die Stammdaten der Gemeinde zur Prüfung angezeigt und können bei Bedarf verändert werden.
Im folgenden werden die zur Abrechnung offenen Jahre sowie die Vorauszahlungsverwaltung für das laufende und das folgende Jahre angezeigt. (siehe auch Tipp 101: nicht offene Jahre)
Der von taxino berechnete Zerlegungsanteil wird im Feld "Betrag lt Bescheid" beerits eingestellt. Durch Bestätigung der Taste "+" wird der Betrag übernommen und das Fälligkeitsdatum berechnet.
Der Betrag und die Fälligkeit kann vom Nutzer überschrieben werden.
Die Vorauszahlungen werden zu den entsprechenden Terminen vom Nutzer eingegeben. Hier werden automatisch innerhalb eines Rechnungsjahres die Beträge vom ersten zu nächsten Termin übernommen. Die Beträge können jederzeit vor Ablauf des Vorauszahlungstermins verändert werden.
Zunhächst werden die Eingaben nur temporär gespeichert. Damit die Eingaben zum Soll gestellt werden, muss der Bescheid noch gebucht werden. Sollen die eingegebenen Daten verworfen werden kann der Bescheid noch gelöscht werden.
Zum jeweiligen Vorauszahlungstermin ist vom Nutzer der Vorauszahlungslauf noch entsprechend durchzuführen.